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UFO pictured on 1805 KENT LIFE & ANNUITY INSURANCE SHARE / ALIENS WATCHING YOU
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FLYING SAUCER UFO WATCHING LOCALS DO WEIRD STUFF:"EYE IN THE SKY"
attached to bottom of flying saucer hovering above girls
Just check it out on the enlarged scan!!
Why did they print this weird picture on a share certificate of an insurance company? Was this company planning to insure against alien abductions?
Aliens watching girls - from behind! - and apparently unnoticed - in Kent where the second recently discovered Stonehenge is located. What was the UFO doing
there?
Further fieldwork to uncover secrets of “Kent’s Stonehenge”
THEY are described as Kent’s Stonehenge and believed to be the earliest prehistoric monuments surviving in Britain, but the Coldrum Longbarrow remains one of the county’s best-kept secrets.
Sited in Trottiscliffe, just west of West Malling, Coldrum Longbarrow – or the Coldrum Stones –is believed to have been built around 4,000 BC and is the best-preserved of the group of early Neolithic structures near Maidstone known as the Medway Megaliths.
They are believed to be the earliest prehistoric monuments surviving in Britain.
Although almost 1,000 years older than Stonehenge, Coldrum was originally described as “a miniature Stonehenge”, as it was wrongly assumed its stones had originally been set out in a circle.
It was later realised the Coldrum stones marked a rectangular mound covering a communal grave.
However, Coldrum and Stonehenge have one thing in common; their builders used massive sarsen sandstone boulders, found in many places between Wiltshire and Kent.
The first prehistoric finds at Coldrum were pot fragments, unearthed in 1856.
Eight years later, Kent Archaeological Society members Benjamin Harrison and Flinders Petrie returned to the site to continue the excavation.
Harrison was born in Ightham in 1837 and spent his life searching for evidence of Kent’s early inhabitants after an inspirational visit to one of the Medway Megaliths, Kit’s Coty, while a pupil at the British School at Platt, near Sevenoaks.
His compatriot Petrie was born in 1853 in Charlton and was an eminent Egyptologist and archaeologist whose many achievements included introducing a numbering sequence for Stonehenge’s stones that is still used today.
Together the pair measured and sketched Coldrum, paving the way for a more ambitious investigation to follow in 1910, by Francis James Bennett of West Malling, a fellow of the Geological Society of London.
Now a series of 100-year-old pictures of the stones have finally been committed to a digital format to be enjoyed by future generations.
Previously held on glass plate negatives, they record the 1910 excavation of the structure and the human bones that were unearthed at the site.
Denis Anstey, head of IT for the Kent Archaeological Society, said: “The pictures are among thousands of images of Kent dating from the early 18th century to the late 20th century that the KAS has collected since it was founded in 1857.
“Some of them are now very delicate and they will inevitably continue to deteriorate with time, so it is very important we keep them in digital format. This will enable us to offer the images to local historians, researchers and publishers long after the originals become too fragile to copy.”
The more in-depth dig turned up a far more interesting series of finds with a human skull containing teeth recovered.
“No sooner had I put my fork in,’ wrote Bennett, “than I at once turned up some human bones, under only a few inches of soil.”
Bennett was joined by Edwin W Filkins, an architect who lived at Claphall, Gravesend, and together they retrieved five skulls and bones from an estimated 22 adults and children.
The samples were handed over to Sir Arthur Keith, anatomist and anthropologist of the Royal College of Surgeons, while others were donated to Maidstone Museum.
In 1913, Bennett published his report and photographs to the Journal of the Royal Anthropological Institute.
Thirteen year later on July 10, 1926, the National Trust bought Coldrum Longbarrow and dedicated it to the memory of Ben Harrison, its first archaeologist and historian.
But the Coldrum fascination doesn’t stop there.
Recent radiocarbon dating at Cardiff University of some of Coldrum’s bones has shown they are several hundred years older than was originally thought and are possibly among the earliest remains of Neolithic people ever found in Britain.
Because of this new discovery, further fieldwork is planned at Coldrum this summer as part of the Medway Valley Prehistoric Landscapes Project, directed by Dr Paul Garwood, lecturer in Prehistory at the University of Birmingham.
You are encouraged to google "all seeing eye" and read up on the subject.
The same "all seeing eye" is also pictured on every Dollar note, albeit attached to a hovering triangle.
What did these Kentish people know that made them put a UFO on a share certificate?
AND TO REALLY TOP IT ALL OFF:
THE CERTIFICATE IS MADE OUT TO
Richard
BOOM
- was boooom the sound he made when he arrived?
Did Richard come on that UFO?
SHARE #276 FOR £50- DATED 18th OF JULY 1808
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Kann der Käufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem Verkäufer insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Käufer etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung muss der Verkäufer keinen Wertersatz leisten. Im Übrigen kann der Käufer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr des Verkäufers zurückzusenden. Der Käufer hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung der Ware für den Käufer kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Käufer abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Käufer mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für den Verkäufer mit deren Empfang. Ende Widerrufsbelehrung § 6 Gewährleistung Für einen Sachmangel der Ware gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften. Dies bedeutet, dass der Käufer in erster Linie Nacherfüllung, d.h. nach seiner Wahl Nachlieferung oder Mangelbeseitigung, verlangen kann. Bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels der Ware gelten - zusätzlich zu den gesetzlichen Voraussetzungen - die in § 7 genannten Voraussetzungen. § 7 Haftung Für eine Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen. Der Verkäufer haftet unbeschränkt, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Im Übrigen ist eine Haftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss ausgeschlossen. Sofern der Verkäufer gemäß vorstehendem Absatz für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist seine Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen er nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste. Diese Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht, sofern der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat oder den Mangel der Ware arglistig verschwiegen hat. Der Verkäufer haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, und für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Diese Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers sowie zugunsten sonstiger Dritter, deren sich der Verkäufer zur Vertragserfüllung bedient. § 8 Zahlungsbedingungen, Verzug und Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Die Zahlung des Kaufpreises wird unmittelbar nach Zustandekommen des Kaufvertrages fällig. Der Käufer gerät, sofern er kein Verbraucher ist, in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat. Verbraucher geraten ebenso innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn Sie auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hingewiesen werden. § 9 Datenschutz Dem Käufer ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Er stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Dem Käufer steht das Recht zu, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Verkäufer verpflichtet sich für den Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Kundenstammdaten, es sei denn, ein Bestellvorgang ist noch nicht vollständig abgewickelt. Die Löschung erfolgt unter Berücksichtigung der Einschränkungen durch das Finanzamt. § 10 Schlussbestimmungen Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Kaufvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, sofern der Käufer kein Verbraucher ist. Sofern der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, MERZIG als Gerichtsstand vereinbart. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein